Elterngeld-
geflüster

Nimm Dir einen Moment Zeit und setz Dich zu mir. 
Ich erzähle Dir gerne mehr von mir und meiner Arbeit.

Beratung zu Elterngeld & -zeit

Geflüster # 1

Schwanger? Herzlichen Glückwunsch!

Die Freude wird von finanziellen Bedenken und glückliche Gefühle von Zukunftsangst begleitet? 

Wusstest Du, dass Dein Bemessungszeitraum für das Elterngeld bereits vor mehreren Monaten begonnen hat? Diese wertvolle Zeit könnte bereits ungenutzt verstrichen sein. 

Mein Ratschlag: Lass Dich frühzeitig beraten. Ich stehe Dir gerne zur 
Verfügung.

Geflüster # 2

Mindestsatz beim zweiten Kind? 
Muss nicht sein!

Du planst eine kleine Rasselbande? Bist Du Dir 
Deines Anspruchs auf Elterngeld bewusst? 

Hier ein Beispiel aus meiner Beratungspraxis: 
Eine werdende Mutter war zwischen der Geburt ihrer beiden Kinder nicht erwerbstätig.
In diesem Fall würde sich ihr Elterngeld auf den Mindestsatz von 
300,00 € monatlich belaufen. Der Grund hierfür liegt darin, dass sie ihren Bemessungszeitraum nicht kannte. Nach meiner Beratung kann ich 
meiner Kundin jedoch mitteilen, dass sie nun mit einem monatlichen Elterngeld von etwa 1.100,00 € rechnen kann.

Geflüster # 3

Elterngeld und Zuverdienst: Eine sorgfältige Planung ist unerlässlich.

Du möchtest Deine berufliche Tätigkeit während der Elternzeit weiterhin ausüben? 

Mein Tipp: Eine sorgfältige Planung des Zuverdienstes ist entscheidend, um unerwartete Überraschungen und Rückzahlungen des 
Elterngeldes zu vermeiden. 
Gern stehe ich Dir bei dieser Angelegenheit zur Seite.

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